Die gebräuchlichen

Abkürzungen und Begriffe der MPU

Allgemeine Begriffserklärungen

AKK

Abkürzung für „Atemalkoholkonzentration“

In der Lunge geht der Alkohol aus dem Blut in die eingeatmete Frischluft über; damit wird beim Ausatmen Alkohol abgegeben. Die Atemalkoholkonzentration (AAK) entspricht dabei ca. 1/2100 der Blutalkoholkonzentration. Dieses Verhältnis ist nicht konstant, sondern ändert sich in zeitlicher Abhängigkeit vom Trinkende. Auch individuelle Faktoren wie z.B. die Körpertemperatur sind von Bedeutung.

Abstinenz

Abstinenz

Mit Abstinenz wird der absolute Verzicht auf etwas bezeichnet. Bei der MPU bezieht sich eine Abstinenz auf Alkohol und Drogen.

Abstinenznachweis

Eine Abstinenz (Alkohol oder Drogen) muss im Rahmen einer MPU immer belegt werden. Der Nachweis wird in Form eines Screenings durchgeführt. Das Screening findet nur Anerkennung wenn es von forensisch akkredidierten Laboren oder Ärtzen nach DIN ISO EN 17025 durchgeführt wurde.

Absolute Fahruntüchtigkeit

Ab 1,1 Promille

Zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit genügt der Nachweis einer bestimmten (Mindest-)Blutalkoholkonzentration des Fahrers, ohne dass weitere Anzeichen unsicherer Fahrweise vorliegen müssten. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990, Az. 4 StR 297/90 BGHSt 37, 89 (NJW 1990, 2393) geht die Rechtsprechung von einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille aus. Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille angenommen (BGH-Urteil).

Abusus

Absusu

Missbrauch

Akteneinsicht

Als MPU Betroffener sollten Sie sich immer eine Kopie Ihrer Führerschein-Akte besorgen, und mit Ihrem Berater durchgehen.

Alkoholabbau

Um auf der sicheren Seite zu sein, geht man in der Regel von einem Abbau von 0,1 Promille pro Stunde aus.

Alkoholabhängigkeit

Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz
  • Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz, davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme, nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
  • hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
  • Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen
Alkoholgefährdung

Bei einer Alkoholgefährdung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Verringerung der Trinkmengen und -Anlässe, die motivational gefestigt und erprobt sein müssen
  • angemessener Wissensstand zu den Themenbereichen „Alkohol“ und „Alkohol und Straßenverkehr“
  • eine stabile Entkopplung der Bereiche „Alkoholkonsum“ und „Führen eines Fahrzeugs“
  • Veränderungen seit in der Regel einem Jahr, mindestens jedoch seit mehreren Monaten, ggf. nachzuweisen durch die Vorlage normwertiger Laborwerte (GGT, CDT).
Alkoholmissbrauch

Bei Alkoholmissbrauch sind die Voraussetzungen, die an den Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr gestellt werden, nicht erfüllt.

Missbrauch liegt vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem solchen Falle ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entsprechen.

Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:

  • in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der Höhe der Blutalkoholkonzentration), wenn wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde
  • nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung)
  • wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist

Bei einer Alkoholgefährdung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Verringerung der Trinkmengen und -Anlässe, die motivational gefestigt und erprobt sein müssen
  • angemessener Wissensstand zu den Themenbereichen „Alkohol“ und „Alkohol und Straßenverkehr“
  • eine stabile Entkopplung der Bereiche „Alkoholkonsum“ und „Führen eines Fahrzeugs“
  • Veränderungen seit in der Regel einem Jahr, mindestens jedoch seit mehreren Monaten, ggf. nachzuweisen durch die Vorlage normwertiger Laborwerte (GGT, CDT)
Amphetamine

Amphetamine sind Drogen, die auf dem Schwarzmarkt meist unter den Namen „Speed“ oder „Pep“ angeboten werden. Es handelt sich um aufputschende Substanzen, die den Organismus in Form erhöhten Selbstvertrauens, beschleunigter Denkabläufe über Euphorie, Risikofreudigkeit, fehlendem Schlafbedürfnis bis hin zu einer unter Umständen eintretenden Amphetaminintoxikation mit Angstzuständen, Depressionen und psychotischen Erlebnissen.

Bei Amphetaminen handelt es sich um synthetische Substanzen, die nicht in der Natur nachgewiesen wurden. Sie werden meist nicht isoliert konsumiert, sondern häufig in Kombination mit Alkohol.

Diese psychopathologischen Auffälligkeiten beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Die Gefahr liegt in der Fehleinschätzung des eigenen Fahrvermögens und in der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer infolge fehlender Fahrkonzentration sowie künstlicher Wachheit.

Anfechten der MPU

Anfechten der MPU

Das Gutachten selbst ist nicht anfechtbar. Es muss allerdings schlüssig sein; d.h. das Ergebnis muss aus den Untersuchungen ersichtlich sein. Sofern ein Gutachten unschlüssig ist und die Verwaltungsbehörde darauf ihre Entscheidung stützt, ist dagegen Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig.

Wenn aber etwas falsches im Gutachten steht, kann man sicher eine Korrektur verlangen. Beispiel: Gutachten werden meistens auf dem PC geschrieben. In einem Gutachten fanden sich noch die Daten der Textvorlage (mit Namen und Aussagen eines anderen).

Seit dem 1.7.09 verlangt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Trennung zwischen Beratung und Begutachtung. Nach der Anlage 15 Ziffer 4 zu § 11 Abs. 5 FeV darf ein Psychologe nur noch entweder begutachten oder beraten.

BAK

Abkürzung für „Blutalkoholkonzentration“

Mit rechtlichen Folgen muss man bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit oder ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit rechnen

Barbiturate

Barbiturate sind Medikamente die beruhigende, schläfrig machende oder entkrampfende Wirkungen besitzen. Als Schlafmittel werden sie nur noch selten eingesetzt. Diese Medikamente werden auch missbräuchlich verwendet

Begutachtungsleitlinien

Die Begutachtungsleitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern. Sie dienen als Nachschlagewerk für Begutachtende, die Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber in Bezug auf ihre Kraftfahreignung beurteilen.
In der 6. Auflage im Jahr 2000 wurden die Begutachtungsleitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“ (5. Auflage 1996) und das „Psychologische Gutachten Kraftfahreignung“ von 1995 zusammengeführt. Für die weitere Überarbeitung wurden unter der Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und unter Beteiligung der jeweiligen Fachgesellschaften Expertengruppen einberufen, die die Leitlinien kapitelweise überarbeiten. Die überarbeiteten Leitlinien werden nach Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur online veröffentlicht.
Im allgemeinen Teil der Leitlinien werden grundsätzliche Beurteilungshinweise, Auswahl und rechtliche Stellung der Begutachtenden sowie die Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Kompensation von Mängeln dargelegt. Im speziellen Teil werden in einzelnen Kapiteln körperliche und geistige Krankheiten und Mängel behandelt, die längerfristige Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs haben, und somit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können.

Benzodiazepine

Benzodiazepine finden in der Medizin Verwendung als Tranquilizer. Der bekannteste Vertreter ist Valium. Sie wirken im Allgemeinen angstlösend, muskelentspannend, beruhigend und stimmungsaufhellend.

Beurteilungskriterien

Die dritte Auflage von „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ ist im Oktober 2013 erschienen.

Die Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung sind ein Katalog für die Begutachtung der Fahreignung (MPU). Sie werden gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) herausgegeben. In ihnen wird wie in den „Begutachtungs-Leitlinien“ der Bundesanstalt für Straßenwesen beschrieben, welche Bedingungen man erfüllen muss, damit eine MPU positiv werden kann. Es handelt sich um verbindliche Regelungen. Das Buch in der dritten Auflage hat 364 Seiten!

BfF

BfF

Abkürzung für „Begutachtungsstelle für Fahreignung“

BtmG

BtmG

Abkürzung für „Betäubungsmittelgesetz“

Cannabis

Cannabis ist die Pflanze, aus der Haschisch und Marihuana gewonnen werden.

Cannabis und Fahrerlaubnis

Wer bekifft ist, darf nicht Auto fahren!
Das gilt für den Konsum von Cannabis genauso wie für den Konsum von Alkohol. Das damit verbundene Wohlgefühl der Entspannung hat negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Es führt zu Leistungs- und Verhaltenseinschränkungen und gefährdet den Verkehr.

Wer regelmäßig kifft, ist daher nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen, Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV. Wer das nur gelegentlich macht, kann ein Fahrzeug führen, wenn er zwischen Konsum und Fahren trennt.

Was ist regelmäßig und was ist gelegentlich?
Regelmäßig nimmt derjenige Haschisch zu sich, der diese Droge täglich oder nahezu täglich verwendet. Gelegentlich nimmt derjenige Haschisch zu sich, der das Rauschmittel mehrfach gebraucht hat, aber an verschiedenen Tagen ohne systematischen Zusammenhang.

Achtung: Der Einwand, es sei das erste und einzige Mal gewesen, ist nicht originell. Aber das Straßenverkehrsamt muss den mindestens zweimaligen Cannabiskonsum vollständig nachweisen, wenn es die Fahrerlaubnis entziehen will.

Gibt man zu, ein einziges Mal Cannabis konsumiert zu haben, aber zwischen Konsumende und Blutentnahme seien mehr als sechs Stunden vergangen, steht der zweimalige Konsum in aller Regel fest, wenn die Blutprobe einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von mindestens 1 ng pro Milliliter Serum ergibt. Denn ein THC-Gehalt von mindestens 1 ng/ml Serum ist höchstens sechs Stunden lang nachweisbar.

CTU

Abkürzung für „Chemisch-Toxikologische-Untersuchung“

Cut-off Werte

Cut-Off Werte bezeichnen die Konzentration des Stoffes im Urin oder in den Haaren. Unterhalb des angegebenen Wertes ist das Resultat negativ, oberhalb positiv.

Designerdrogen

Designerdrogen sind synthetisch hergestellte Rauschmittel. Dazu gehören im weitesten Sinn Amphetamin , Methylendioxymetamphetamin („Ecstasy“) und LSD.

Ecstasy

Ecstasy ist eine chemisch hergestellte Substanz. Es ist eine Partydroge, die die körperlichen Funktionen und das Denken sowie die Wahrnehmung der Umgebung beeinflusst. Sie erhöht die körperliche Leistungsfähigkeit und verstärkt die Sinnesreize.

Elimination

Elimination

Abbau des Alkohols im Körper

Exploration

Das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter innerhalb der MPU wird als Explorationsgespräch bezeichnet.

FAER

Abkürzung für „Fahreignungsregister“. Hier werden Informationen (und Punkte) über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert.

FeV

Abkürzung für „Fahrerlaubnisverordnung“

Forensische Bedingungen

In der MPU vor allem in Bezug auf durchgeführte Screenings von Bedeutung, wenn diese im Rahmen der MPU anerkannt werden sollen. Forensisch ist in diesem Falle als “vor Gericht verwertbar” zu verstehen. Forensisch gesicherte Screeningprogramme müssen u.a. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Einbestellung zur Probenentnahme in den 24 Stunden vor der Entnahme
  • Einbestellung für den Kunden unvorhersehbar
  • Ausschluss von Manipulation während der Probenabgabe

Die Analyse der entnommenen Probe findet in einem Labor statt, nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist und die Untersuchung nach den Standards der GTFCh durchführt. Die Untersuchung wird für alle relevanten Stoffgruppen (bei Drogen einschließlich Szeneüblicher Ausweichmittel) durchgeführt.

***WICHTIG: Wenn auch nur eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, kann ihr Befund bei einer MPU in der Regel nicht mehr anerkannt werden.

Gamma GT-Wert

Der Normalwert liegt bei Männern zwischen 6 und 28, bei Frauen zwischen 4 und 18. Es ist ein kurzzeitiger Leberwert

GGT

Abkürzung für „Gamma GT-Wert“. Der Normalwert liegt bei Männern zwischen 6 und 28, bei Frauen zwischen 4 und 18.

Haaranalyse als Nachweis der Alkoholabstinenz

Mithilfe einer Haarprobe kann festgestellt werden, ob und wie viel Alkohol getrunken hat. Beim Trinken von Alkohol bilden sich Stoffwechselprodukte wie Ethylglucoronid im Körper, die sich in den Haarwurzeln der Kopfhaut ablagern. Bei einem mittleren Haarwachstum von etwa 1,1 cm pro Monat lassen sich je nach Haarlänge Zeitfenster von bis zu mehreren Monaten untersuchen. Je mehr jemand trinkt, desto mehr Nebenprodukte finden sich in den Haaren wieder.

Nach den Begutachtungsrichtlinien ist eine Haaranalyse auf EtG jedoch nur für einen Zeitraum von 3 Monaten verwertbar, da sich das EtG auch bei normalem Waschen des Haares soweit verdünnt, dass länger zurückliegender Konsum nicht mehr sicher nachweisbar ist.

Mithin sind, um eine Aussage über einen Abstinenzzeitraum bis zu einem Jahr treffen zu können, mehrere Untersuchungen im Abstand von jeweils drei Monaten erforderlich, da aufgrund der Abnahme der EtG-Konzentration im Zeitverlauf jeweils nur die kopfnahen 3 cm verwertbar sind. Da dies einem belegten Zeitraum von ca. 3 Monaten entspricht, sind somit für einen Abstinenzbeleg von 1 Jahr vier Kontrollen erforderlich.
Zukünftig werden gebleichte Haare generell nicht mehr im Rahmen der MPU/EtG akzeptiert.
Körperhaare können im Rahmen der MPU auf Alkohol verwendet werden, jedoch nicht abschnittsweise. Zudem ist für den Nachweis von Ethylglucuronid die Verwendung von Achselhaaren unzulässig.

Haaranalyse als Nachweis der Drogenabstinenz

Die Haarprobe kann Aufschluss über einen möglichen Drogenkonsum geben. In einem 6 cm langen Haarstrang ( entspricht einem Zeitraum von 6 Monaten) können Drogen (THC, Cocain-Gruppe, Amphetamin-Gruppe, Methadon, Tramadol, Tranquilizer (Diazepine) nachgewiesen werden, sofern diese in den letzten 6 Monaten eingenommen wurden. Beim Konsum von Betäubungsmitteln gelangen die Stoffe über den Blutkreislauf in die Haarpapillen. Dort lagern sich die Abbauprodukte in der Haarstruktur ein. Mit dem Haarwuchs wandern sie an die Hautoberfläche und können dann laborchemisch nachgewiesen werden. Es kann jedes Körperhaar verwendet werden. Damit kann der Nachweis einer Drogenabstinenz über einen längeren Zeitraum erbracht werden.

Die maximal zu untersuchende Haarlänge für Drogen beträgt 6 cm. Das heißt, wenn man 1 Jahr Drogenabstinenz nachweisen muss, sind 2 Haaranalysen mit je 6 cm Haarlänge notwendig.

Haschisch

Haschisch besteht im Wesentlichen aus dem Harz der Blütenstände der weiblichen Hanfpflanze. Die dunkle, meist braunschwarze und zu Platten oder Klumpen gepresste Substanz ist von fester, teils eher harziger, teils eher bröckeliger Konsistenz. Hauptwirkstoff der Cannabispflanze ist das Tetrahydrocannabinol (THC). Haschisch wird meist geraucht, die Wirkung setzt unmittelbar ein und dauert bis zu vier Stunden an. Das Wirkungsmaximum wird in der Regel nach etwa 30 bis 60 Minuten erreicht, wobei das „High“-Gefühl erst allmählich ausklingt.

Heroin

Heroin ist ein durch chemische Prozesse aus dem Rohopium des Schlafmohns gewonnenes Pulver mit betäubender und zugleich euphorisierender Wirkung. Meistens wird es intravenös gespritzt, es wird aber auch geraucht oder geschnupft.

ICD 10

Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10, Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto, 2. Auflage 1993

Idiotentest

Umgangssprachliche abwertende Bezeichnung für die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung.

Kokain

Kokain ist ein weißes kristallartiges Pulver, das mit Hilfe verschiedener chemischer Prozesse aus den Blättern des Kokastrauches gewonnen wird. Es wirkt sowohl berauschend wie auch örtlich betäubend. Kokain kann durch Schnupfen oder Spritzen, aber auch durch Rauchen aufgenommen werden. Beim Kauen von Kokablättern entfaltet es ebenfalls seine Wirkung, wenn auch in geringerem Maße.

Kokain ist eine Rauschdroge mit sehr hoher Suchtpotenz. Vor allem die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit ist hier zu berücksichtigen. Es ist dem Drogenkonsumenten in der Regel nicht möglich, dauerhaft kontrolliert mit der Droge Kokain umzugehen. Entwickelt sich in der Folge eine Abhängigkeit, so nehmen der Wunsch nach dem Konsum der Droge und die Überwindung der negativen Folgen eines Kokainrausches einen immer breiteren Raum im Leben des Abhängigen ein und verdrängen andere soziale Interessen und Verpflichtungen. Der Betroffene ist immer weniger bereit und in der Lage, sein Verhalten an gesellschaftlichen Normen und Regeln zu orientieren.

Kreatinin

Kreatinin ist ein wichtiger Parameter in der Labormedizin. Die Ausscheidung erfolgt mit dem Harn.

Labor

Vorsicht bei der Auswahl eines Labors

Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden, das heißt die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifiziere Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein.

Marihuana

Bei Marihuana handelt es sich um getrocknete und zerkleinerte Pflanzenteile der weiblichen Cannabispflanze, vor allem der Stängel, Spitzen, Blätter und Blüten. Es ist meist von grünlicher, teeähnlicher Beschaffenheit. Marihuana wird meist geraucht, die Wirkung setzt unmittelbar ein.

MCV-Wert

Der MCV-Wert ist ein Langzeitwert zur Leber. Der Normalwert liegt bei Männern und Frauen zwischen 83 und 93.

Medizinisch-psychologische Gutachten

Das medizinisch-psychologische Gutachten ist das Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Es kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden, u.a. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.

Außerdem kommen medizinisch-psychologische Begutachtungen u.a. nach § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) in Betracht.

Methadon

Methadon ist ein vollsynthetisch hergestelltes Opioid. Es wurde bekannt als Opiatersatzstoff durch seine breite Anwendung in Substitutionsprogrammen.

MPU

Abkürzung für „Medizinisch-Psychologische-Untersuchung“

Nachschulung

Wenn der Psychologe noch nicht ganz davon überzeugt ist, dass die erwartete Verhaltensänderung eingetreten ist, schlägt er häufig eine Nachschulung vor.

Es gibt unterschiedliche Kurse alkoholauffällige Fahrer, für drogenauffällige Fahrer und für verkehrsauffällige Fahrer zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV.

Die Teilnahmebescheinigung genügt nach § 11 Abs. 10 FeV in der Regel statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens zum Nachweis der Eignung, wenn die Verkehrsbehörde der Kursempfehlung zugestimmt hat und zwischenzeitlich keine neuen Gesichtspunkte offenkundig wurden, die zusätzliche Eignungsbedenken auslösen.

Die Behörde kann darüber Auskunft erteilen, welche Kurse derzeit anerkannt sind.

Der Kursus besteht aus 16 Zeitstunden. Er umfasst ein Vorgespräch, 4 Sitzungen zu 3 Stunden in einwöchigen Abständen sowie einer weiteren Sitzung nach 3 Monaten. Man ist verpflichtet, regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten. Danach erhält man den Führerschein ohne weitere Überprüfung zurück.

Opiate

Als Opiate bezeichnet man bestimmte Substanzen, die in der getrockneten Milch des Schlafmohns vorkommen. Als wichtigstes Opiat wird Morphin als Schmerzmittel verwendet. Eine ganze Reihe von Opiaten sind im BtMG aufgeführt.

Pilze

Psychoaktive Pilze werden auch als Zauberpilze, Magic Mushrooms oder Psilos bezeichnet. Sie gehören zur Gruppe der Halluzinogene und werden verstärkt in der Technoszene konsumiert. Pilze werden in der Regel im getrocknetem Zustand oral eingenommen. Rauschdauer: je nach Dosis 1 bis 5 Stunden

Relative Fahruntüchtigkeit

Relative Fahruntüchtigkeit nimmt die Rechtsprechung ab 0,3 Promille an, wenn weitere Anzeichen hinzutreten. Die Fahruntüchtigkeit wird nach der Maßgabe des Einzelfalles, also individuell beurteilt. Beispiele für Ausfallerscheinungen sind: Orientierungslosigkeit (Schlangenlinien), erhebliche Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, Bewegungsanormalitäten (Torkeln), keine Pupillenreaktion bei Veränderung der Helligkeit der Umgebung, verwaschene Aussprache und Wahrnehmungsfehler.

Screening

Screening

Mit Screening bezeichnet man ein Abstinenzkontrollprogramm bei dem der Betroffene innerhalb von 24 Stunden eine Urinprobe abzugeben hat. Das Screening findet nur Anerkennung wenn es von forensisch akkredidierten Laboren oder Ärtzen nach DIN ISO EN 17025 durchgeführt wurde.

TE

Abkürzung für „Trinkeinheit“. Eine TE wird mit 8g reinen Alkohol bemessen.

THC

THC – Tetrahydrocannabinol gehört zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze (Cannabis). Tetrahydrocannabinol unterliegt in Deutschland den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Ergibt die Blutprobe einen THC-Gehalt von mindestens 1 ng pro Milliliter Serum, so muss innerhalb der letzten sechs Stunden vor Blutentnahme ein Verbrauch stattgefunden haben, denn ein THC-Gehalt von mindestens 1 ng/ml Serum ist höchstens sechs Stunden lang nachweisbar.

Trennungsgebot

Im Jahre 2009 wurde eine strikte Trennung zwischen MPU-Diagnostik und Beratung/Therapie rechtskräftig. Die organisatorische, personelle und räumliche Trennung wird nun sukzessive vollzogen. Beratungen an amtlich anerkannten MPU-Stellen sind seitdem nicht mehr erlaubt, desgleichen Empfehlungen für oder Weiterleitungen an bestimmte „Vorbereiter“.

Damit sollte die Neutralität der Begutachtungsstellen für Fahreignung und die Objektivität der Begutachtung gestärkt werden.

Verweildauer

Mit der Verweildauer ist die Zeitspanne gemeint, in der die psychoaktiven Substanzen tatsächlich in Blut, Urin oder Haaren verbleiben. Diese hängt zusätzlich auch vom Alter des Konsumenten und der eingenommenen Dosis ab.

Widmark

Mit der sog. Widmarkformel lässt sich der Promillewert errechnen.

Wiener Testsystem

Ein computergestütztes Testsystem mit Tastatur und Maus, aber auch mit speziellen Eingabemedien.

Getestet werden vor allem die Merkmale der Überblicksgewinnung, des Reaktionsverhaltens,
des Konzentrationsvermögens, der Sensomotorik und der Intelligenz bzw. des Erinnerungsvermögens. Außerdem ist die Überprüfung der reaktiven Belastbarkeit von großer Bedeutung.